Erneuter Erfolg für die Grundrechte - Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung1
Nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstößt die aktuelle Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz.

Der erneute Einspruch der Verfassungsrichter gegen eines der, auch von der Piratenpartei kritisierten, Sicherheitsgesetze ist ein deutliches Signal an die Bundesregierung in Berlin, dass die Missachtung der Bürgerrechte in Namen der Sicherheit nicht geduldet wird.

Kreisparteitag der PIRATEN Jena

Vorstand Jena
Am 27. Februar fand der erste Kreisparteitag des Kreisverbandes Jena statt.
Fast die Hälfte der stimmberechtigten Jenaer Piraten und zahlreiche Gäste fanden sich um 10:00 Uhr im Ricarda-Huch-Haus ein. Auf der Tagesordnung stand die Entlastung des bisherigen Vorstandes und die Neubesetzung der Vorstandsämter. Neben diesen formalen Punkten standen Anträge zur Veränderung der Satzung und Leitlinien für die zukünftige Kommunalpolitk der PIRATEN Jena auf dem Plan.

Piraten belagern Staatskanzlei

JMStV Mahnwache

Trotz schlechtem Wetter traf man sich am Dienstag dem 23.02. vor der Thüringer Staatskanzlei um gegen die geplante Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV zu protestieren. Zu der friedlichen und stillen Mahnwache fanden sich cirka 20 Piraten in Erfurt ein.

Mahnwache gegen die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages

Kundegebung
Am Mittwoch den 24.02.2010 trifft sich in Mainz die Rundfunkkommission der Länder zur Diskussion über einen Entwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages (JMStV).

Die PIRATEN Thüringen kritisieren den bisherigen Entwurf, der erhebliche Eingriffe in die Struktur des freien Internets und eine verfassungswidrige Zensur-Infrastruktur beinhaltet und ruft daher zur Mahnwache auf.

Bundespräsident Köhler unterschreibt Zugangserschwerungsgesetz

Bellevue
Das bis vor kurzen totgesagte Zensurgesetz wurde von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet. Die Presseabteilung des Präsidialamtes schrieb dazu:
 
"Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft."
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