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Verfassungsbeschwerde gegen ELENA – jetzt aktiv werden!

ElenaUrsprünglich als JobCard durch die Hartz-Kommission konzipiert, wurde der am 1. Januar 2010 eingeführte „Elektronischer Entgeltnachweis“ (ELENA) zu einem Instrument der Arbeitnehmerüberwachung ausgebaut. Nicht nur einkommensrelevante Daten werden in einer zentralen Datenbank in Würzburg gespeichert, sondern darüber hinaus auch viele andere Daten, von Gewerkschaftsaktivitäten bis zu Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen.
 
Darüber hinaus verstößt die aktuelle Umsetzung des ELENA-Verfahrens gegen die eigenen, neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen. So garantiert der §103 des 6. Sozialgesetzbuches jedem Teilnehmer einen „Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.“ Dieser gesetzlich vorgeschriebene Auskunftsanspruch ist aber derzeit nicht möglich und soll erst 2012 umgesetzt werden. Bis dahin hat kein Teilnehmer Kontrolle über die gespeicherten Daten und kann eventuelle Fehler auch nicht korrigieren.
Das ELENA-Konzept ist damit nicht nur in seiner Grundausrichtung falsch, sondern auch in der technischen Umsetzung mit deutlichen Mängeln belastet. Aus diesem Grund haben sich neben den PIRATEN [1] auch Initiativen aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen formiert, die gegen das ELENA-Verfahren vorgehen. Selbst die Datenschutzbeauftragten der Länder rufen zu einem Boykott von ELENA auf. [2]
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat gemeinsam mit dem „Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs“ (FoeBuD e.V.) [3] eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet.
Wir rufen hiermit alle Arbeitnehmer und abhängig Beschäftigte auf, die Beschwerdeführer zu unterstützen. Bis zum 25. März muss dazu eine unterschriebene Vollmacht verschickt werden. Die Beteiligung ist kostenfrei. Details dazu finden sich hier: https://petition.foebud.org/ELENA