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PIRATEN Thüringen positionieren sich für die Gleichstellung von Vätern und Müttern beim Sorgerecht

Auf ihrem Landesparteitag in Erfurt-Schmira verabschiedeten die PIRATEN Thüringen am 13. Mai ein Positionspapier über das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt auch für nicht miteinander verheiratete Elternteile [1]. Bisher kann ein Vater, sofern nicht mit der Mutter verheiratet, gemäß der gesetzlichen Regelung des §1626 a BGB nur dann das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Diese Regelung wurde in den letzten Jahren durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach in Frage gestellt und der Gesetzgeber wurde dazu aufgefordert, die Gesetze entsprechend anzupassen.

Bisher haben nicht eheliche Väter zwar theoretisch einen rechtlichen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht, dieses ist aber von der Zustimmung der Mutter abhängig. Gerade der Unterschied zwischen Vätern, die mit der Mutter in einer Lebenspartnergemeinschaft leben, und verheirateten Vätern, welche automatisch das Sorgerecht erhalten, zeigt die Ungleichbehandlung der jetzigen Gesetzgebung deutlich auf. Der nicht sorgeberechtigte Vater wird grundlos benachteiligt und unter Generalverdacht gestellt. Diese Benachteiligung haben viele andere westliche Länder bereits vor Jahren behoben.

»Die Gesetzgebung beim deutschen Sorgerecht hinkt der gesellschaftlichen und auch internationalen Entwicklung nun schon seit Jahren hinterher. Es hat den Anschein, dass es bei der Novellierung wieder nur um Besitzstandswahrung geht. Die PIRATEN Thüringen stehen im Gegensatz zur Position der Regierung für das automatische gemeinsame Sorgerecht ab Geburt des Kindes. Dieses trägt zum einen der zunehmenden Entwicklung von Lebenspartnergemeinschaften Sorge und ermöglicht zum anderen die tatsächliche Gleichstellung von Mutter und Vater, so wie sie auch aus der Sicht des Kindes wahrgenommen wird.« so Henry Gießwein, frisch gewähltes Mitglied im Landesvorstand.

Die PIRATEN Thüringen fordern eine sorgerechtliche Gleichstellung der Elternteile bereits ab der Geburt, was sich auch im Familienrecht widerspiegeln sollte. Eine solche Regelung spart den durch die Novelle zusätzlich anfallenden Verwaltungsaufwand, der Jugendämter und Gerichte unnötig belasten würde, und wird vor allem der gesellschaftlichen Entwicklung am besten gerecht.

[1] http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Gemeinsames_Sorgerecht