Schlechter hätte man den Zeitpunkt wohl kaum wählen können: In der Woche, in der die Bundesregierung Eltern, Arbeitslosen und HartzIV-Empfängern deutliche Kürzungen bei den Rentenbezügen und dem monatlichen Einkommen auferlegt hat, beschließt der Thüringer Landtag eine Diätenerhöhung um 1,2 Prozent, rückwirkend zum 1. Januar 2010. Auch die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete, die zusätzlich zu den Diäten gezahlt wird, steigt um 0,1 Prozent. Bereits im Vorjahr waren sowohl Diäten als auch die Aufwandsentschädigung um mehr als 2 Prozent angehoben worden.
Der Grund für diese Erhöhung liegt im Thüringer Abgeordnetengesetz. Hier ist festgehalten, dass die Bezüge der Thüringer Parlamentarier an die Einkommensentwicklung im Land gekoppelt ist. Steigt das durchschnittliche Einkommen in Thüringen, steigen automatisch auch die Bezüge der Abgeordneten. In die Berechnung fließen allerdings die Bruttoverdienste ein. Wieviel den Thüringern tatsächlich von ihren Einkommen übrig bleibt, wird bei der Berechnung der Diäten nicht berücksichtigt.