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Drogen- und Suchtpolitik

Freiheitliche und verantwortliche Drogenpolitik in Thüringen

Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes sichert jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland das “Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit” zu, soweit er damit nicht die Rechte anderer verletzt. In diesem Sinne sollte jeder Bürger frei darüber entscheiden können, ob, in welcher Weise und mit welchen Hilfsmitteln man sein Alltagsbewusstsein verändert oder erweitert und zu welchem Zweck dies geschieht. Es gibt keinen Grund, einem Menschen dieses natürliche “Recht auf Rausch” abzusprechen, soweit dieses Recht selbstverantwortlich und in freier Entscheidung wahrgenommen wird. Trotz des Vorstoßes verschiedener Gerichte im Sinne einer größeren Toleranz erging am 9. März 1994 das so genannte “Cannabis-Urteil” des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 145), das ein “Recht auf Rausch” verneint und den Vorrang von Strafvorschriften im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) betont.

Die Diskrepanz zur Freiheit des Einzelnen, über sein Leben, seinen Körper und die Art und Weise, sich selbst und die Welt wahrzunehmen, selbst zu entscheiden, ist offensichtlich. Unabhängig davon ist seit langem bekannt, dass Verbote und Strafandrohungen in diesem Bereich zu kontraproduktiven Auswirkungen führen, insbesondere die anhaltende Kriminalisierung von ansonsten unbescholtenen Konsumenten, die Unterstützung des organisierten Verbrechens, der Verlust der Kontrolle über Handel, Geldfluss und Substanzreinheit, sowie sozial schädliche Nebeneffekte wie Drogenkriminalität, Beschaffungsprostitution, Geldwäsche u.a.
Trotz dieser für jeden Menschen nachvollziehbaren Argumentation zugunsten der persönlichen Freiheit existieren eine Vielzahl von Problemen, die mit einem möglichst freien Umgang mit Drogen einhergehen und nicht einfach ignoriert werden können.

Aufgrund der Komplexität und vielfältiger moralischer, ideologischer oder religiöser Einstellungen zu diesem Thema ist die Gesellschaft in dieser Hinsicht stark gespalten. Der gesellschaftliche Kontext, in dem heutzutage Drogen eingenommen werden, hat sich im Vergleich zu früheren Zeiten stark geändert. Während früher Drogen oft in einem rituellen, bewusstseinserweiternden oder religiösen Kontext eingenommen wurden, stehen heute Stimmungsveränderung und Unterhaltung im Vordergrund. Dies geht oft mit Unwissen, Leichtfertigkeit, Verantwortungslosigkeit, Suchtverhalten und Selbstschädigung einher. Die Zahl der chemisch gewonnenen oder synthetisierten Substanzen ist mittlerweile unüberschaubar geworden. Die Grenzen zu ansonsten im Umlauf befindlichen Substanzen und Produkten, insbesondere zu Medikamenten (Psychopharmaka, Schmerzmittel, Amphetaminen, Narkotika, Antidepressiva), aber auch zu Aphrodisiaka, Kräutern, Rauchmischungen usw. sind fließend und kaum noch zu ziehen. Ein (selbst-)verantwortlicher Umgang mit Drogen ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei gesellschaftlichen Randgruppen, Minderheiten, geistig Behinderten usw. nicht von vornherein gegeben. Manche Substanzen (insbesondere Morphinderivate) sind für Heranwachsende extrem schädlich. Eine grundsätzliche Freigabe aller Drogen, wie sie teilweise gefordert wird, lehnen die PIRATEN Thüringen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.

Den Weg zu einer modernen, zukunftsorientierten und freiheitlichen Drogenpolitik verstehen die PIRATEN Thüringen als einen gesamtgesellschaftlichen Prozess, der Zeit, sachliche Auseinandersetzung und eine demokratische Willensbildung unter Einbeziehung möglichst vieler Bürger erfordert. Dazu sehen wir folgende Schritte als notwendig und erfolgversprechend an:
Klärung der derzeitigen Thüringer Handhabung der Eigenbedarfsregelung: Einforderung der Festlegung einer Eigenbedarfsmenge in Thüringen gemäß § 31a BtMG und Vereinheitlichung der Vorgehensweise der Thüringer Staatsanwaltschaften.

Forderung einer allgemeinen gesetzlichen Regelung zur Straffreiheit von Mindermengen zum Eigenbedarf: Aus der derzeitigen Kann-Bestimmung sollte möglichst schnell eine bindende gesetzliche Regelung werden, mit der die Kriminalisierung von Konsumenten aufhört. Ist dieses Ziel bundespolitisch nicht zu erreichen, sollte Thüringen diese gesetzliche Regelung im Alleingang für das Bundesland schaffen.
Perspektivisch einzelne Drogen und Substanzen freigeben: Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, perspektivisch bestimmte Drogen gänzlich aus dem strikten Verbot des BtMG herauszunehmen und reguliert freizugeben. Der Handel dieser freigegebenen Pflanzen, Produkte und Substanzen sollte unter staatlicher Kontrolle erfolgen, Gewinne sind sinnvoll in Information, Aufklärung, Suchtbehandlung usw. zu investieren. Der Besitz zum Zwecke des Eigenbedarfs und Konsums wird straffrei gestellt. Dafür sind ergänzende Vorschriften zu schaffen (Verkauf, Preise, Angebot, Substanzproduktion und -reinheit, Konsumverbot im Straßenverkehr usw.). Diese Freigabe wird in ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft (Gesundheitskosten, Jugend, Kriminalität usw.) nach einer bestimmten Zeit von unabhängiger wissenschaftlicher Seite evaluiert.

Fällt diese Evaluation positiv aus, fordern wir langfristig eine grundlegende Überarbeitung und Neufassung der Drogengesetzgebung, wobei die Freigabe der meisten diesbezüglichen Substanzen in Betracht gezogen werden soll. Dabei muss es weiterhin die Möglichkeit geben, bestimmte Substanzen aufgrund ihrer gesundheitsschädigenden, manipulierenden oder suchterzeugenden Wirkung oder anderen gesellschaftlichen Aspekten zu verbieten. Da die PIRATEN Thüringen klar für direkte Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung eintreten, wäre zu diesem Zeitpunkt auch ein Volksentscheid in Betracht zu ziehen.

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