Innenpolitik, Recht und Sicherheit

Überarbeitung und Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes
Die PIRATEN Thüringen fordern die längst überfällige Überarbeitung und Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (PAG).
Das PAG enthält zahlreiche Regelungen zur Zulässigkeit und Durchführung von Datenerhebungen aller Art, insbesondere auch personenbezogener Daten (automatisierte Kennzeichenerfassung, visuelle Beobachtungen, Überwachung der Telekommunikation, Überwachung durch “Wanzen”, versteckte Kameras, verdeckte Ermittler und V-Leute). Bereits seit 2009 ist gegen das PAG eine Verfassungsbeschwerde beim Thüringer Verfassungsgerichtshof anhängig.
Die PIRATEN Thüringen halten eine Überarbeitung des PAG für dringend erforderlich, weil
einzelne Regelungen des PAG von Juristen als verfassungswidrig eingeschätzt werden,
die Bespitzelung von Personen und Berufen ermöglicht wird, deren Tätigkeit mit einer besonderen Vertraulichkeit und Verschwiegenheit gegenüber den Belangen von Privatpersonen einhergeht,insbesondere von Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten, Psychotherapeuten, Beratern, Hebammen usw.,
die im Gesetz ansatzweise vorgesehene Prüfung auf Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen weder näher definiert, noch genau dokumentiert wird und keinen wirklichen Schutz der Bürger vor gravierenden Eingriffen in die Privatsphäre bietet,
der vom Bundesverfassungsgericht “absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung” durch einzelne Passagen aufgeweicht und verfassungswidrig eingeschränkt wird,
die vorgesehenen Dokumentations- und Informationspflichten im Hinblick auf die getroffenen Entscheidungen und durchgeführten Maßnahmen – wenn überhaupt vorhanden – völlig unzureichend sind,
insbesondere die automatisierte Kennzeichenerhebung und der damit verbundene Datenabgleich bei Bürgern, die von vornherein als unbescholten gelten müssen, abzulehnen sind,
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, die die Unzulässigkeit einer solchen Datenerhebung zur allgemeinen Gefahrenabwehr betont, nicht beachtet wird,
die vorgesehene “Datenerhebung mit besonderen Mitteln” einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in den Kernbereich privater Lebensgestaltung darstellt und in der im PAG enthaltenen Form abzulehnen ist,
die Benachrichtigungspflichten für Betroffene aufgeweicht werden.
Durch das PAG in der jetzigen Form werden Bürger zu mehr oder weniger willkürlichen Objekten staatlichen Handelns degradiert, gegen das sie kaum Möglichkeiten haben sich zu wehren. Die auf eine angeblich globale terroristische Bedrohung abzielenden erweiterten Regelungen entbehren jeder realen Grundlage, sind nicht geeignet, mehr Sicherheit gegenüber kriminellen Handlungen herzustellen und schränken Freiheits- und Bürgerrechte unnötig ein. Demgegenüber werden Dokumentationspflichten, Information der Öffentlichkeit und parlamentarische Kontrolle so gering wie möglich gehalten. Die bisherigen Ermittlungsinstrumente von Polizeibehörden reichen völlig aus, um Straftaten aufzuklären und akute Gefahrenlagen zu erkennen und abzuwehren. Die PIRATEN Thüringen lehnen daher das PAG in der gegenwärtigen Form ab und fordern die Landesregierung auf, die anhängende Verfassungsbeschwerde zu behandeln und das Gesetz so schnell wie möglich zu überarbeiten.
Identifikationsnummer für Polizisten
Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass jeder Polizist im Einsatz eine leicht lesbare und eindeutige Identifikationsnummer trägt. Dies trägt zur Stärkung des Vertrauens gegenüber der Polizei bei.
Unabhängige Kontrolle für Polizeibehörden
Innerhalb der Strukturen der Polizei besteht, wie in anderen Bereichen auch, die Möglichkeit, dass einzelne Beamte/Mitarbeiter sich unkorrekt bzw. rechtswidrig verhalten. Polizeibeamte, die ein Fehlverhalten von Kollegen feststellen, Zeugen bestimmter Situationen sowie Anzeige erstattende Bürger müssen die Möglichkeit bekommen, ihr Anliegen an eine unabhängige Stelle außerhalb der Behörde zu richten, in der die Person den Dienst verrichtet, gegen die Beschwerde geführt werden soll. Die Schaffung einer unabhängigen Kontrollbehörde vermeidet Hemmschwellen des Beschwerdeführers sowie interne Interessenkonflikte. Die zu schaffende Kontroll- und Ermittlungsinstanz gewährleistet, dass klare Sachverhalte nicht aus Bequemlichkeit oder Vorteilsnahme vertuscht werden. Sie garantiert außerdem, dass persönliche Repressalien gegen den Anzeigenden unterbleiben und kann ohne Anzeige eines Dritten tätig werden.
Videoüberwachung auf Demonstrationen
Die Teilnahme an einer gesetzeskonformen und ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration ist ein legitimes Mittel, um eine politische und persönliche Meinung kundzutun. Keinesfalls ist es gerechtfertigt, Demonstranten pauschal unter Tatverdacht zu stellen. Daher lehnen die PIRATEN Thüringen ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Nur weil Menschen ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen, dürfen sie als friedliche Demonstranten nicht wie potentielle Verbrecher behandelt werden.
Thüringer Verfassungsschutz auflösen
Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der im Grundgesetz verankerten bürgerlichen Rechte ist ein wesentliches politisches Anliegen der Piratenpartei. Obwohl laut Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVSG) dem Landesamt für Verfassungsschutz ein im Wesentlichen gleichlautender Auftrag obliegt, tritt diese Behörde in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem durch Demokratie schädigende Skandale, Intransparenz, Vertuschung, Scheinfirmen, Finanztransaktionen an gewaltverherrlichende und menschenverachtende Organisationen und ähnliche dubiose Aktivitäten in Erscheinung. Die Kontrolle des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz durch die Parlamentarische Kontrollkommission erwies sich in der Vergangenheit als schwierig bis unmöglich.
Eine demokratische Gesellschaft wird nicht durch sehr weitgehende Grundrechtseingriffe, Geheimdienstaktivitäten, V-Männer, Gesinnungsschnüffelei, grundgesetzwidrige Verdachtsberichterstattung und Bespitzelung geschützt, sondern vor allem durch einen freien öffentlichen Diskurs und eine möglichst transparente politische Kultur. Für die Ermittlung und Verfolgung von gewalttätigen und kriminellen Aktivitäten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, deren bestehendes Handlungsinstrumentarium als ausreichend eingeschätzt wird.
Die PIRATEN Thüringen fordern daher die Auflösung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz.
Gesetzestexte
Gesetzestexte sind eine verbindliche Grundlage aller Abläufe sowie Strukturen und dürfen demzufolge nicht von Lobbyisten und Wirtschaftsunternehmen geschrieben werden. Die Landesregierung unterhält leistungsfähige Ministerien sowie einen Apparat mit dafür befähigten Beamten und Angestellten. Eine Erstellung von Textvorlagen sollte nicht von außerhalb erfolgen, da somit stets die Gefahr einer individuellen Einflussnahme gegeben ist. Die PIRATEN Thüringen fordern ein generelles Verbot von Beratungsaufträgen an Dritte zum Zwecke der Formulierung eines Gesetzestextes. Die PIRATEN Thüringen fordern eine freie Verfügbarkeit sämtlicher Gesetzestexte und Texte von Gesetzesrang.
Öffentliche Listen von Landesgeldern, Vergabeverfahren und den dazugehörigen Verträgen
Sämtliche Vergabeverfahren, die entsprechenden vertraglichen Grundlagen sowie die konkrete Verwendung der Gelder des Landes sollen von allen Interessierten nachvollzogen werden können. Der Staat, respektive das Land Thüringen, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel aller Bürger und nicht deren Eigentümer. Daher halten die PIRATEN Thüringen eine Einsichtnahme in Verträge des Staates für ein grundsätzliches Recht des Bürgers. Für alle Landesministerien soll verpflichtend sein, dass Auftragsvergaben, sowie durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Die entsprechenden Unterlagen sollten auf einem Online-Portal für alle Bürger einsehbar gemacht werden, auf welchem auch alle entscheidungsrelevanten Unterlagen veröffentlicht werden müssen. So bleibt jederzeit nachprüfbar, ob Entscheidungen im Sinne der Bürger getroffen wurden oder Nebenabsprachen zu vermuten sind. Transparenz wird somit für alle Abläufe hergestellt.
Bundespräsident
Die PIRATEN Thüringen treten für eine Direktwahl des Bundespräsidenten und damit die Abschaffung der Bundesversammlung ein. Der Aufgabenbereich des Bundespräsidenten ist dabei nicht zu verändern. Die Direktwahl stärkt aber die Unabhängigkeit des Staatsoberhaupts von gesetzgebenden Gremien und Parteien.
Bisher hat jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung das Recht, einen Kandidaten vorzuschlagen. Dieses Vorschlagsrecht sollte in gewisser Form auf die Mitglieder der Landesparlamente und die Mitglieder des Bundestages übergehen. Ebenso ist denkbar, dass die Bürger ein Vorschlagsrecht erhalten. Da ein Mitglied der Bundesversammlung zahlenmäßig rund 50.000 Bürger vertritt, könnte eine ebenso hohe Anzahl von Unterstützungsunterschriften für die Kandidaten verlangt werden.
Weiterentwicklung der eGovernment-Angebote des Landes
Wir Bürger können die Verwaltungsvorgänge der öffentlichen Hand elektronisch einreichen und erledigen. Jedoch bestehen weiterhin Zugangshürden, um dies breit zu nutzen. Wir fordern eine Aufklärung der Bürger über die Möglichkeiten, Nutzung offener Standards und Protokolle sowie eine kostengünstige qualifizierte elektronische Signatur.
Freie Lizenzen für Produktionen der öffentlichen Rundfunkanstalten
Wir Bürger finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, haben jedoch nicht das Recht, die Inhalte frei zu nutzen. Wir fordern den freien Zugang auf die produzierten Inhalte und die langfristige Verfügbarkeit der Beiträge.
Einsatz freier und quelloffener Software und Standards in öffentlichen Stellen
Ein hoher Anteil des heutigen Wissens liegt in digitaler Form vor. Der Einsatz proprietärer Dateiformate, zum Beispiel bei Bürosoftware, gefährdet die Lesbarkeit dieser Daten in der Zukunft. Offene Standards schaffen hier Abhilfe, um das Wissen dieser und vergangener Generationen vor dem digitalen Vergessen zu bewahren. In öffentlichen Stellen wird meist proprietäre Software eingesetzt. Dies führt dazu, dass die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und anderer Einrichtungen von einzelnen Firmen abhängig ist. Mit dem Einsatz freier Software wird die öffentliche Hand unabhängig von der Weiterführung proprietärer Softwareprodukte. Wir fordern den umfassenden Einsatz freier Software und freier Formate in öffentlichen Stellen.
Förderung von Beratungsangeboten (Internet-Kompetenz, Online-Sucht, Datenschutz, anonymes Surfen, Computerkriminalität)
Die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft erfordern hohe Kompetenz im Umgang mit persönlichen Daten und den neuen Medien. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten erschließen sich durch die Verknüpfung von im Netz vorhandenen Informationen. Über Gefahren für die Privatsphäre muss mit öffentlichen Beratungsangeboten und Schulungen aufgeklärt und informiert werden. Diese Angebote sind insbesondere für Kinder, Eltern und Lehrer zu schaffen. Wir fordern den Ausbau der Beratungsangebote, um vermehrt Aufklärungsarbeit über die Auswirkungen der Informationsgesellschaft leisten zu können.
Ausbau des Onlineangebots der öffentlichen Rundfunkanstalten
Der öffentliche Rundfunk wird nach und nach von den neuen Medien ergänzt und verdrängt. Das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten wurde durch Interesse privater Medienanstalten gesetzlich stark eingeschränkt. Wir fordern, das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten wieder auszubauen.
Stärkung der Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragten sind eine wichtige Einrichtung beim Umgang mit den Daten der Bürger. Wir treten für eine Stärkung ihrer Position und Ausbau ihrer Kompetenzen ein und eine Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein, damit sie ihre wachsenden Aufgaben umfassend erfüllen können.




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